Häufige Fragen zum Cannabis Social Club in Osnabrück
Antworten auf die häufigsten Fragen zu Cannabis Social Clubs, dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) und der Mitgliedschaft im GREENOS e.V. – sachlich und auf dem aktuellen Stand des Gesetzes.
Grundlagen: Cannabis Social Clubs & KCanG
Was ist ein Cannabis Social Club?
Ein Cannabis Social Club (CSC) ist eine Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG): ein eingetragener, nicht-kommerzieller Verein, der Cannabis gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an seine eigenen Mitglieder abgibt. Der Betrieb setzt eine behördliche Erlaubnis nach § 11 KCanG voraus. Ausführlicher Grundlagen-Artikel: Was ist ein CSC? →
Was ist das KCanG?
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist seit dem 1. April 2024 in Kraft und regelt den privaten Eigenanbau, den Besitz sowie den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Es legt unter anderem Altersgrenzen, Besitz- und Abgabemengen sowie die Anforderungen an Anbauvereinigungen fest.
Wo gibt es einen Cannabis Social Club in Osnabrück?
Der GREENOS e.V. ist ein Cannabis Social Club mit Sitz in der Ackerstraße 67, 49084 Osnabrück. Der Verein verfügt über die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau nach § 11 KCanG; zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Lizenz & Aufsicht im Detail →
Wie funktioniert ein Anbauverein?
Der Anbau erfolgt zentral und unter behördlicher Aufsicht, Bestände und Abgaben werden vollständig dokumentiert. Cannabis wird ausschließlich entgeltlich an eigene Mitglieder abgegeben – eine Weitergabe an Dritte ist gesetzlich ausgeschlossen. Getragen wird der Verein von seinen Mitgliedern, gewinnorientiertes Arbeiten ist nicht zulässig.
Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?
Eine Anbauvereinigung darf nach dem KCanG höchstens 500 Mitglieder haben. Alle Mitglieder müssen volljährig sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Wer kontrolliert Cannabis Social Clubs?
Die Aufsicht liegt bei den zuständigen Landesbehörden. In Niedersachsen ist das die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Sie erteilt die Erlaubnis nach § 11 KCanG und kontrolliert Anbau, Dokumentation und die Einhaltung der Auflagen – auch durch Kontrollen vor Ort.
Wie viel Cannabis darf ein CSC an Mitglieder abgeben?
Höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat je Mitglied (§ 19 KCanG). Die Abgabe wird dokumentiert und darf nur an eigene, volljährige Mitglieder erfolgen. Höchstabgabemengen nach § 19 KCanG erklärt →
Mitgliedschaft beim GREENOS e.V.
Wer kann beim GREENOS e.V. Mitglied werden?
Voraussetzungen sind: Mindestalter 21 Jahre (der Verein nimmt keine Mitglieder unter 21 Jahren auf), Wohnsitz in Deutschland und keine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung.
Wie wird man Mitglied – Schritt für Schritt?
1. Antrag über das Online-Formular stellen. 2. Der Vorstand prüft die Angaben, inklusive Alters- und Wohnsitznachweis. 3. Aufnahmebestätigung per E-Mail oder Telefon. 4. Nach Zahlungseingang der Beiträge ist die Mitgliedschaft aktiv. Zum Aufnahmeantrag →
Was kostet die Mitgliedschaft im Cannabis Social Club?
Beim GREENOS e.V.: 10 € einmalige Aufnahmegebühr und 20 € Jahresbeitrag – im ersten Jahr insgesamt 30 €. Der Verein arbeitet nicht gewinnorientiert; die Beiträge decken den Vereinsbetrieb.
Wie lange dauert die Aufnahme?
Der Vorstand meldet sich innerhalb von 3 Werktagen nach Antragseingang. Die Mitgliedschaft wird nach der Bestätigung und dem Zahlungseingang aktiviert.
Was braucht man, um einem Cannabis Social Club beizutreten?
Einen ausgefüllten Aufnahmeantrag, einen gültigen Ausweis als Alters- und Identitätsnachweis sowie einen Wohnsitz in Deutschland. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Aufnahme durch den Vorstand.
Wie kündigt man die Mitgliedschaft?
Schriftlich per E-Mail an info@csc-greenos.de, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 3 Monate.
Kann ich die Abgabestelle vorab besichtigen?
Nein. Der Zutritt ist ausschließlich Mitgliedern nach Terminvereinbarung und mit Ausweiskontrolle vorbehalten – eine öffentliche Besichtigung ist nicht möglich. Mehr zu unserer Abgabestelle →
Erfährt die Aufsichtsbehörde, wer bei euch Mitglied ist oder was ich konsumiere?
Nein. Der Verein dokumentiert Mitgliedschaft, Anbau und Abgabe intern, wie es das KCanG vorschreibt. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen prüft im Rahmen ihrer Kontrollbefugnis, dass diese Dokumentation vollständig ist und die vorgeschriebenen Systeme vorhanden sind – sie erhält dabei keine Namen oder personenbezogenen Konsumdaten. Deine Daten bleiben ausschließlich beim Verein und unterliegen dem Datenschutz. Datenschutzerklärung →
Deine Frage war nicht dabei?
Schreib uns – wir antworten zeitnah. Alle Voraussetzungen, Kosten und der Ablauf der Aufnahme im Überblick.
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