Lizenzierte Anbauvereinigung in Osnabrück
Der CSC GREENOS e.V. verfügt über die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau nach § 11 KCanG. Auf dieser Seite dokumentieren wir die wichtigsten Angaben zu Erlaubnis, Register und Aufsicht – transparent und unabhängig nachprüfbar.
Angaben im Überblick
- Verein
- CSC GREENOS e.V.
- Sitz
- Ackerstraße 67, 49084 Osnabrück
- Vereinsregister
- Amtsgericht Osnabrück · VR 202708
- Erlaubnis
- Anbauvereinigung nach § 11 KCanG
- Aufsichtsbehörde
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Was die Erlaubnis bedeutet
Kontrollierter Anbau
Der gemeinschaftliche Eigenanbau erfolgt unter behördlicher Aufsicht. Anbau, Bestände und Abgabe werden vollständig dokumentiert.
Abgabe nur an Mitglieder
Cannabis wird ausschließlich an volljährige Vereinsmitglieder abgegeben. Eine Abgabe an Dritte ist gesetzlich ausgeschlossen.
Jugendschutz & Prävention
Die Erlaubnis ist an Auflagen zu Jugendschutz, Prävention und Gesundheitsschutz geknüpft, die der Verein vollständig umsetzt.
So prüfst du eine Anbauvereinigung
Nicht jeder Verein, der sich Cannabis Social Club nennt, verfügt über eine Erlaubnis nach dem KCanG. Drei Angaben lassen sich unabhängig prüfen:
Vereinsregister
Jede Anbauvereinigung muss ein eingetragener Verein sein. Der Eintrag ist beim zuständigen Amtsgericht einsehbar.
Erlaubnis nach § 11 KCanG
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt – in Niedersachsen ist das die Landwirtschaftskammer.
Nachfrage bei der Behörde
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt Auskunft dazu, ob eine Anbauvereinigung über eine Erlaubnis verfügt.
Start der Abgabe
Der Verein bereitet den Start der Abgabe an Mitglieder derzeit vor. Mitglieder werden direkt über Ablauf und Termine informiert.
Fragen zur Mitgliedschaft?
Alle Voraussetzungen, Kosten und der Ablauf der Aufnahme im Überblick.
Informationen zur Mitgliedschaft