Lizenz & Aufsicht

Lizenzierte Anbauvereinigung in Osnabrück

Der CSC GREENOS e.V. verfügt über die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau nach § 11 KCanG. Auf dieser Seite dokumentieren wir die wichtigsten Angaben zu Erlaubnis, Register und Aufsicht – transparent und unabhängig nachprüfbar.

Angaben im Überblick

Verein
CSC GREENOS e.V.
Sitz
Ackerstraße 67, 49084 Osnabrück
Vereinsregister
Amtsgericht Osnabrück · VR 202708
Erlaubnis
Anbauvereinigung nach § 11 KCanG
Aufsichtsbehörde
Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Was die Erlaubnis bedeutet

Kontrollierter Anbau

Der gemeinschaftliche Eigenanbau erfolgt unter behördlicher Aufsicht. Anbau, Bestände und Abgabe werden vollständig dokumentiert.

Abgabe nur an Mitglieder

Cannabis wird ausschließlich an volljährige Vereinsmitglieder abgegeben. Eine Abgabe an Dritte ist gesetzlich ausgeschlossen.

Jugendschutz & Prävention

Die Erlaubnis ist an Auflagen zu Jugendschutz, Prävention und Gesundheitsschutz geknüpft, die der Verein vollständig umsetzt.

So prüfst du eine Anbauvereinigung

Nicht jeder Verein, der sich Cannabis Social Club nennt, verfügt über eine Erlaubnis nach dem KCanG. Drei Angaben lassen sich unabhängig prüfen:

01

Vereinsregister

Jede Anbauvereinigung muss ein eingetragener Verein sein. Der Eintrag ist beim zuständigen Amtsgericht einsehbar.

02

Erlaubnis nach § 11 KCanG

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt – in Niedersachsen ist das die Landwirtschaftskammer.

03

Nachfrage bei der Behörde

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt Auskunft dazu, ob eine Anbauvereinigung über eine Erlaubnis verfügt.

Start der Abgabe

Der Verein bereitet den Start der Abgabe an Mitglieder derzeit vor. Mitglieder werden direkt über Ablauf und Termine informiert.

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