Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland beim Autofahren ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten rechnen. In der Führerschein-Probezeit und für Fahrende unter 21 Jahren gilt dagegen weiterhin ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.

Dieser Beitrag erklärt die Regeln sachlich: den Grenzwert, die Bußgeldstaffel, die Sonderregeln für Fahranfänger, das Verbot des Mischkonsums, die Frage von Nachweisbarkeit und Wirkung sowie die Rolle von Fahreignungsprüfung und MPU.

Welcher THC-Grenzwert gilt seit 2024 beim Autofahren?

Der Grenzwert steht in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Er ersetzt den früheren analytischen Nachweisgrenzwert von 1,0 ng/ml, bei dem praktisch schon geringe Spuren zu Konsequenzen führten.

Eine interdisziplinäre Expertengruppe der Bundesregierung hatte den Wert vorgeschlagen. Nach ihrer Einschätzung ist das Risiko bei 3,5 ng/ml vom Gefährdungsgrad her etwa mit einer geringen Alkoholmenge vergleichbar. Der Wert ist damit bewusst konservativ gewählt.

Wichtig ist der Bezug: Der Grenzwert gilt für aktives THC im Blutserum, nicht für Urin, Speichel oder Haare. Ein Schnelltest am Straßenrand ist deshalb nur ein Verdachtsmoment, entscheidend ist die anschließende Blutprobe.

Welche Strafen drohen bei Überschreitung?

Bleibt es bei einer reinen Überschreitung des Grenzwerts ohne Ausfallerscheinungen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Regelsätze steigen mit der Zahl der Verstöße.

Beim ersten Verstoß sind es 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Beim zweiten Verstoß erhöht sich das auf 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot, beim dritten auf 1.500 Euro und erneut drei Monate. Punkte kommen jeweils hinzu.

Kommt eine konkrete Gefährdung oder ein Unfall dazu, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Dann drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Einordnung übernimmt der ADAC in seiner Übersicht zu Drogen im Straßenverkehr nachvollziehbar.

Was gilt in der Probezeit und unter 21 Jahren?

Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt der 3,5-Grenzwert nicht. Hier bleibt es beim absoluten Verbot: Wer unter Cannabiswirkung fährt, verstößt bereits ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum.

Der Regelfall sind 250 Euro Bußgeld und ein Punkt. In der Probezeit kommt mehr dazu, weil es als schwerwiegender A-Verstoß gilt. Üblich sind die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.

Der praktische Merksatz ist eindeutig: Wer in der Probezeit oder unter 21 ist, sollte Konsum und Fahren strikt trennen. Rechnen mit Abbauzeiten ist hier keine sichere Grundlage.

Was passiert bei gleichzeitigem Alkoholkonsum?

Cannabis und Alkohol zusammen werden als Mischkonsum besonders streng behandelt. Das gilt auch dann, wenn beide Werte für sich genommen unter der jeweiligen Grenze liegen.

Schon beim ersten Verstoß steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. In vielen Fällen prüft die Behörde zusätzlich die Fahreignung, was zu einer MPU führen kann.

Nachweisbarkeit oder Wirkung: wie lange nach dem Konsum?

Nachweisbarkeit und akute Wirkung sind zwei verschiedene Dinge. THC kann im Körper messbar sein, lange nachdem die spürbare Wirkung abgeklungen ist.

Bei gelegentlichem Konsum sinkt der Wert im Blutserum nach einigen Stunden häufig unter den Grenzwert. Bei regelmäßigem Konsum reichert sich THC im Körper an und kann noch Tage später nachweisbar sein, auch ohne jede spürbare Wirkung. Genau darin liegt das Risiko.

Verkehrsmediziner und der ADAC empfehlen deshalb, Konsum und Fahren klar zu trennen und nach dem Konsum ausreichend Zeit verstreichen zu lassen. Eine feste Stundenzahl, die für alle gilt, gibt es nicht, weil der Abbau individuell verläuft.

Wann drohen Fahreignungsprüfung und MPU?

Ein einmaliger Verstoß über dem Grenzwert führt für sich genommen meist nicht sofort zum Entzug der Fahrerlaubnis. Es bleibt dann in der Regel bei Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.

Anders sieht es aus, wenn Auffälligkeiten hinzukommen: unsicheres Fahren, Ausfallerscheinungen, eine Gefährdung, wiederholte Verstöße oder Anzeichen für regelmäßigen Konsum. Dann kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung in Frage stellen, den Führerschein entziehen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen.

Die MPU prüft, ob die Person zuverlässig zwischen Konsum und Fahren trennt. Vor der Wiedererteilung stehen eine Sperrfrist von in der Regel mindestens sechs Monaten und der Nachweis der Fahreignung. Bei rechtlichen Zweifeln lohnt sich anwaltliche Beratung, dieser Beitrag ersetzt sie nicht.

Was gilt für Patienten mit Medizinalcannabis?

Für Menschen mit ärztlich verordnetem Medizinalcannabis gilt eine Sonderstellung. Sie dürfen ein Fahrzeug führen, sofern sie das Medikament bestimmungsgemäß einnehmen und keine akute Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.

Der starre Grenzwert von 3,5 ng/ml greift hier nicht in gleicher Weise, weil ein dauerhaft höherer THC-Spiegel Teil der Therapie sein kann. Entscheidend ist die tatsächliche Fahrtüchtigkeit im Einzelfall. Sinnvoll ist es, die ärztliche Verordnung bei einer Kontrolle nachweisen zu können.

Als lizenzierter Cannabis Social Club in Osnabrück geben wir diese Informationen zur Aufklärung weiter. Die Regeln des Straßenverkehrs gelten unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Anbauverein nach dem KCanG. Weitere Antworten zum Gesetz sammeln wir in den häufigen Fragen zum Konsumcannabisgesetz.

Häufige Fragen zu Cannabis und Führerschein

Ab welchem THC-Wert darf ich nicht mehr Auto fahren?

Seit dem 22. August 2024 liegt der Grenzwert bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz.

Was kostet ein Verstoß beim ersten Mal?

Ohne weitere Auffälligkeiten sind es 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei Wiederholung steigen die Sätze auf 1.000 und später 1.500 Euro mit jeweils drei Monaten Fahrverbot.

Gilt der Grenzwert auch in der Probezeit?

Nein. In der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Bereits ab 1,0 ng/ml drohen 250 Euro Bußgeld und ein Punkt, in der Probezeit zusätzlich ein Aufbauseminar und die Verlängerung auf vier Jahre.

Was passiert bei Cannabis und Alkohol zusammen?

Mischkonsum wird strenger geahndet. Schon beim ersten Verstoß drohen 1.000 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, oft verbunden mit einer Prüfung der Fahreignung.

Wie lange ist THC im Blut nachweisbar?

Bei gelegentlichem Konsum sinkt der Wert oft nach einigen Stunden unter den Grenzwert. Bei regelmäßigem Konsum kann THC noch Tage nachweisbar sein, auch ohne spürbare Wirkung. Nachweisbarkeit und akute Wirkung sind nicht dasselbe.

Verliere ich sofort den Führerschein?

Ein einmaliger Verstoß über dem Grenzwert führt meist nicht direkt zum Entzug. Bei Auffälligkeiten, Gefährdung oder Wiederholung kann die Behörde die Fahrerlaubnis aber entziehen und eine MPU anordnen.

Wann muss ich zur MPU?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung droht vor allem bei Zweifeln an der Fahreignung: nach wiederholten Verstößen, bei Hinweisen auf regelmäßigen Konsum, bei Mischkonsum oder nach einer Gefährdung. Die Wiedererteilung setzt eine bestandene MPU und den Ablauf der Sperrfrist voraus.

Dürfen Patienten mit Medizinalcannabis fahren?

Ja, sofern sie das verordnete Medikament bestimmungsgemäß einnehmen und nicht akut beeinträchtigt sind. Der feste Grenzwert gilt für sie nicht in gleicher Weise, entscheidend ist die tatsächliche Fahrtüchtigkeit.