Seit dem 1. Juli 2024 ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis in Deutschland durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt. Cannabis Social Clubs – kurz CSC – sind seitdem eine legale und transparente Alternative zum Schwarzmarkt.

Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema befasst, hat meist dieselben Fragen: Was genau ist so ein Verein, wer darf Mitglied werden, was kostet das und worin unterscheidet sich das Ganze von einer Apotheke? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Punkte der Reihe nach und ordnet sie in den gesetzlichen Rahmen ein.

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club ist ein eingetragener, nicht-kommerzieller Verein, der seinen Mitgliedern den Bezug von gemeinschaftlich angebautem Cannabis ermöglicht. Grundlage ist § 11 KCanG. Der Verein handelt ausschließlich im Interesse seiner Mitglieder und nicht gewinnorientiert.

Anders als beim Schwarzmarkt läuft im Verein alles offen und nachvollziehbar ab: Der Anbau findet an einem festen, behördlich bekannten Standort statt, jede Charge wird dokumentiert und die zuständige Aufsichtsbehörde kann den Betrieb prüfen. Ein Cannabis Social Club ist dabei ausdrücklich kein Coffeeshop. Konsumiert wird im Verein nicht, es geht allein um den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an die eigenen Mitglieder.

Wichtig: Die Abgabe erfolgt nicht kostenlos, sondern entgeltlich. Mitglieder zahlen neben dem Vereinsbeitrag einen tagesaktuellen Preis pro Gramm.

Dieser Preis richtet sich nach Sorte und abgenommener Menge und deckt ausschließlich die tatsächlichen Anbau- und Betriebskosten. Es gibt keine Gewinnmarge, aber auch keine kostenlose Abgabe – das unterscheidet den CSC klar von einer Spende oder einem geschenkten Produkt.

Der Preis wird regelmäßig angepasst und ist für alle Mitglieder transparent einsehbar. Das unterscheidet einen CSC grundlegend vom Schwarzmarkt, wo Preise intransparent und Qualität unkontrolliert sind.

Was regelt das KCanG?

Das Konsumcannabisgesetz legt unter anderem fest:

  • Mindestalter: Das Gesetz verlangt Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre). Der GREENOS e.V. geht darüber hinaus und nimmt ausschließlich Mitglieder ab 21 Jahren auf
  • Mitgliedschaft: Gleichzeitige Mitgliedschaft in nur einem Anbauverein erlaubt
  • Mengenbegrenzungen: Maximal 25 Gramm pro Tag, 50 Gramm pro Monat – alle Details in unserem Beitrag zu den Höchstabgabemengen nach § 19 KCanG
  • Wohnsitz: Mitglieder müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben
  • Keine Werbung: CSCs dürfen keine öffentliche Werbung betreiben
  • Kein Konsum am Vereinssitz: Der Konsum im Verein und in dessen Nähe ist verboten – mehr dazu im Beitrag zu den Konsumverbotszonen nach § 5 KCanG
  • Prävention: Vereine sind zu Aufklärung und Präventionsmaßnahmen verpflichtet
  • Vergütung statt Gratisabgabe: Cannabis wird nur gegen Kostenbeteiligung weitergegeben, nicht kostenlos

Hinter diesen Regeln steht ein doppeltes Ziel des Gesetzgebers: Erwachsenen einen kontrollierten Zugang zu ermöglichen und zugleich den Jugendschutz sowie die Prävention zu stärken. Deshalb sind Anbauvereinigungen nicht nur zur Weitergabe berechtigt, sondern auch zu Aufklärung und einem verantwortungsvollen Umgang verpflichtet.

Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?

Das KCanG begrenzt die Mitgliederzahl eines Anbauvereins auf maximal 500 Personen. Diese Obergrenze soll sicherstellen, dass der Verein überschaubar bleibt und die Kontrolle über Anbau und Abgabe gewährleistet ist.

Die Grenze hat auch praktische Folgen für Interessierte: Ist ein Verein voll, kann er vorübergehend keine neuen Mitglieder aufnehmen. Ein Beitritt lohnt sich deshalb, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, statt zu warten.

Wie wird man Mitglied?

Der Beitritt in einen Cannabis Social Club folgt einem klar geregelten Prozess:

  1. Voraussetzungen prüfen: Alter, Wohnsitz, keine Doppelmitgliedschaft
  2. Antrag stellen: Schriftliche Bewerbung beim Verein
  3. Identitätsprüfung: Nachweis von Alter und Wohnsitz
  4. Aufnahmebestätigung: Entscheidung durch den Vorstand
  5. Aktivierung: Nach Eingang der Mitgliedsbeiträge

Im CSC GREENOS e.V. beträgt die Aufnahmegebühr einmalig 10 €, der Jahresbeitrag 20 €. Hinzu kommt der tagesaktuelle, entgeltliche Gramm-Preis je nach Sorte und Menge, der die realen Anbaukosten widerspiegelt.

Nach der Aufnahme ist die Identitätsprüfung kein einmaliger Vorgang: Auch bei jeder späteren Weitergabe wird die Mitgliedschaft und das Alter kontrolliert. Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass ist keine Abholung möglich.

Wie kündigt man die Mitgliedschaft?

Mitglieder können ihre Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand kündigen. Die genauen Fristen und Formalitäten regelt die Vereinssatzung; sie werden Mitgliedern bei Beitritt mitgeteilt.

Cannabis Social Club oder Apotheke – was ist der Unterschied?

Cannabis aus der Apotheke ist medizinisches Cannabis auf ärztliche Verschreibung und unterliegt dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Ein Cannabis Social Club dagegen gibt Genusscannabis ausschließlich an eingetragene, volljährige Mitglieder ab – ohne Rezept, aber mit den Mengen- und Altersgrenzen des KCanG und gegen den beschriebenen Kostenbeitrag statt einer Apothekenmarge.

Beide Wege stehen also nebeneinander und schließen sich nicht aus. Wer aus medizinischen Gründen behandelt wird, wendet sich an Arzt und Apotheke. Wer als Erwachsener Genusscannabis im gesetzlichen Rahmen beziehen möchte, findet im Anbauverein die dafür vorgesehene Struktur.

Was sind die Vorteile gegenüber dem Schwarzmarkt?

Cannabis aus einem lizenzierten Anbauverein bietet klare Vorteile:

  • Qualitätskontrolle: Hygienestandards und Dokumentation sind gesetzlich vorgeschrieben
  • Sicherheit: Kein Kontakt zu illegalen Strukturen
  • Transparenz: Sorten, Wirkstoffgehalte, Mengen und Preise sind nachvollziehbar
  • Prävention: Zugang zu Aufklärung und Unterstützung

Dazu kommt die Nachvollziehbarkeit der Herkunft: Weil der gesamte Weg vom Anbau bis zur Abgabe dokumentiert wird, wissen Mitglieder, woher ihr Cannabis stammt und wie es beschaffen ist. Auf dem Schwarzmarkt ist genau das nicht gegeben.

CSC GREENOS e.V. in Osnabrück

Der CSC GREENOS e.V. ist ein lizenzierter Cannabis Social Club mit Sitz in Osnabrück – eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück (VR 202708), beaufsichtigt von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Alle unabhängig nachprüfbaren Angaben stehen auf unserer Seite Lizenz & Aufsicht. Antworten auf die häufigsten Fragen – von den Voraussetzungen bis zur Kündigung – findest du im FAQ. Wir legen Wert auf Transparenz, gegenseitigen Respekt und verantwortungsvollen Umgang. Unser Vereinsbetrieb richtet sich vollständig nach den Vorgaben des KCanG.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und Interesse an einer Mitgliedschaft im Osnabrücker Anbauverein hat, kann über unsere Antragsseite einen Antrag stellen. Bei Fragen erreicht ihr uns über unsere Kontaktseite.

Häufige Fragen zum Cannabis Social Club

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club ist ein eingetragener, nicht gewinnorientierter Verein, der Cannabis gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an seine eigenen Mitglieder weitergibt. Rechtliche Grundlage ist § 11 KCanG. Der Verein handelt allein im Interesse seiner Mitglieder, nicht als Handelsbetrieb.

Ja. Seit dem 1. Juli 2024 sind Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz erlaubt, sofern sie über eine behördliche Erlaubnis verfügen und die gesetzlichen Vorgaben zu Alter, Mengen, Dokumentation und Werbeverbot einhalten. Der GREENOS e.V. ist lizenziert und wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beaufsichtigt.

Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?

Das KCanG begrenzt die Mitgliederzahl auf höchstens 500 Personen pro Anbauvereinigung. Diese Obergrenze soll den Verein überschaubar halten und die Kontrolle über Anbau und Abgabe sichern. Ist ein Verein voll, kann er vorübergehend keine neuen Mitglieder aufnehmen.

Was kostet die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club?

In der Regel fallen ein Vereinsbeitrag sowie, je nach Verein, eine einmalige Aufnahmegebühr an. Beim GREENOS e.V. sind das eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 € und ein Jahresbeitrag von 20 €. Für das abgegebene Cannabis kommt ein tagesaktueller Preis pro Gramm hinzu, der nach § 26 KCanG ausschließlich die tatsächlichen Kosten deckt.

Bekommt man im Cannabis Social Club kostenlos Cannabis?

Nein. Die Abgabe erfolgt entgeltlich, weil das Gesetz eine reine Gratisabgabe nicht vorsieht. Der Preis deckt nach § 26 KCanG nur die tatsächlichen Anbau- und Betriebskosten, eine Gewinnmarge gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Cannabis Social Club und Apotheke?

Die Apotheke gibt medizinisches Cannabis auf ärztliche Verschreibung nach dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) ab. Ein Cannabis Social Club gibt Genusscannabis ohne Rezept an eingetragene, volljährige Mitglieder ab, allerdings innerhalb der Alters- und Mengengrenzen des KCanG und gegen einen kostendeckenden Beitrag. Beide Wege bestehen unabhängig voneinander.

Darf man in mehreren Cannabis Social Clubs Mitglied sein?

Nein. Das KCanG erlaubt die gleichzeitige Mitgliedschaft in nur einer Anbauvereinigung. Diese Vorgabe wird bei der Aufnahme geprüft.

Ab welchem Alter darf man einem Cannabis Social Club beitreten?

Das Gesetz verlangt Volljährigkeit, also mindestens 18 Jahre. Der GREENOS e.V. geht bewusst darüber hinaus und nimmt ausschließlich Personen ab 21 Jahren auf, um dem Jugendschutzgedanken des Gesetzes stärker Rechnung zu tragen.

Wie findet man einen Cannabis Social Club in der Nähe?

Ob eine Anbauvereinigung eine Erlaubnis nach § 11 KCanG besitzt, lässt sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundeslandes nachvollziehen; in Niedersachsen ist das die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Zusätzlich sind eingetragene Vereine über das Vereinsregister auffindbar. Wer sich orientieren möchte, sollte darauf achten, dass ein Verein eine gültige Erlaubnis nachweisen kann und behördlich beaufsichtigt wird.