Seit dem 1. Juli 2024 ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis in Deutschland durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt. Cannabis Social Clubs, kurz CSC, sind seitdem ein legaler und kontrollierter Weg für Erwachsene, Cannabis zu beziehen.

Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema befasst, hat meist dieselben Fragen: Was genau ist so ein Club, wer darf Mitglied werden, was kostet das und wie läuft die Abgabe ab? Wir beantworten sie aus der Praxis. Der CSC GREENOS e.V. in Osnabrück ist ein lizenzierter Cannabis Social Club und gibt seit dem 10. August 2026 Cannabis aus eigenem Anbau an seine Mitglieder ab.

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club ist ein eingetragener, nicht gewinnorientierter Verein, der Cannabis gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an seine eigenen Mitglieder weitergibt. Das Gesetz nennt ihn Anbauvereinigung. Grundlage ist eine behördliche Erlaubnis nach § 11 KCanG. Der Club handelt im Interesse seiner Mitglieder und nicht als Handelsbetrieb.

Der Anbau findet an einem festen, der Behörde bekannten Standort statt. Jede Charge und jede Weitergabe wird dokumentiert. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann den Betrieb jederzeit prüfen. Ein Cannabis Social Club ist dabei ausdrücklich kein Coffeeshop. Konsumiert wird im Club nicht, es geht allein um den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an die eigenen Mitglieder.

Die Weitergabe ist nicht kostenlos. Mitglieder zahlen neben dem Vereinsbeitrag einen Preis für das Cannabis, das sie beziehen. Er deckt ausschließlich die tatsächlichen Anbau- und Betriebskosten des Clubs, eine Gewinnmarge gibt es nicht. Der aktuelle Preis ist für Mitglieder transparent einsehbar.

Was regelt das KCanG?

Das Konsumcannabisgesetz legt für Cannabis Social Clubs unter anderem fest:

  • Mindestalter: Das Gesetz verlangt Volljährigkeit. Der GREENOS e.V. nimmt ausschließlich Mitglieder ab 21 Jahren auf.
  • Nur ein Club: Eine Mitgliedschaft ist gleichzeitig nur in einem Cannabis Social Club erlaubt.
  • Mengen: höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat je Mitglied. Details im Beitrag zu den Höchstabgabemengen nach § 19 KCanG.
  • Wohnsitz: Mitglieder müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Keine Werbung: Cannabis Social Clubs dürfen nicht werben.
  • Kein Konsum am Vereinssitz: Auf dem Gelände und in Sichtweite ist der Konsum verboten. Mehr dazu im Beitrag zu den Konsumverbotszonen nach § 5 KCanG.
  • Prävention: Clubs sind zu Aufklärung und Präventionsmaßnahmen verpflichtet.
  • Kostendeckung: Cannabis wird nur gegen einen kostendeckenden Beitrag weitergegeben.

Hinter diesen Regeln steht ein doppeltes Ziel: Erwachsene sollen einen kontrollierten Zugang bekommen. Zugleich sollen Jugendschutz und Prävention gestärkt werden. Ein Cannabis Social Club ist deshalb auch zu Aufklärung und verantwortungsvollem Umgang verpflichtet.

Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?

Das KCanG begrenzt die Mitgliederzahl auf höchstens 500 Personen je Club. So bleibt der Verein überschaubar. Anbau und Abgabe lassen sich kontrollieren. Ist ein Club voll, kann er vorübergehend keine neuen Mitglieder aufnehmen.

Wie wird man Mitglied?

Der Beitritt folgt einem festen Ablauf:

  1. Voraussetzungen prüfen: Alter, Wohnsitz in Deutschland, keine Mitgliedschaft in einem anderen Club
  2. Antrag stellen: online oder direkt vor Ort
  3. Identitätsprüfung: Nachweis von Alter und Wohnsitz
  4. Aufnahmebestätigung: Entscheidung durch den Vorstand
  5. Aktivierung: nach Eingang der Mitgliedsbeiträge

Beim CSC GREENOS e.V. beträgt die Aufnahmegebühr einmalig 10 Euro, der Jahresbeitrag 20 Euro. Hinzu kommt der kostendeckende Preis für das bezogene Cannabis.

Die Identitätsprüfung ist kein einmaliger Vorgang. Auch bei jeder späteren Weitergabe werden Mitgliedschaft und Alter kontrolliert. Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass ist keine Abholung möglich.

Wie läuft die Abgabe in der Praxis ab?

Wie das im Alltag aussieht, zeigt der Ablauf bei uns in Osnabrück:

  • Reservieren: Mitglieder können vorab über die Cannanas-App reservieren. Zu den Öffnungszeiten geht es auch ohne Reservierung, außerhalb davon nur mit vereinbartem Termin. Die aktuellen Zeiten stehen im Beitrag zu den Öffnungszeiten.
  • Persönlich abholen: Die Weitergabe erfolgt ausschließlich am Vereinssitz in der Ackerstraße 67. Versand oder Lieferung sind gesetzlich ausgeschlossen. Niemand darf für ein anderes Mitglied abholen.
  • Ausweisen: Bei jeder Abholung prüfen wir Identität und Alter.
  • Mengen prüfen: Jede Weitergabe wird erfasst und vorher gegen die Tages- und Monatsgrenzen geprüft.
  • Bezahlen: per Überweisung, per Lastschrift oder bar vor Ort.

Das Vereinsgebäude dürfen nur Mitglieder betreten. Am Eingang prüfen wir Mitgliedschaft und Alter. Wie der Start der Abgabe bei uns abgelaufen ist, beschreibt der Beitrag zur ersten Abgabe in Osnabrück.

Wird die Mitgliedschaft irgendwo gemeldet?

Eine häufige Sorge ist, wer von einer Mitgliedschaft erfährt. Es gibt kein Cannabis-Register. Die Mitgliedschaft wird nirgendwo zentral erfasst. Weder Arbeitgeber noch Krankenkasse, Führerscheinstelle oder Polizei erhalten von uns eine Mitteilung.

Einmal im Jahr übermitteln Cannabis Social Clubs der Aufsichtsbehörde Daten zur Evaluation des Gesetzes. Diese Meldung erfolgt nach § 26 Absatz 2 KCanG ohne Namen. Wie wir mit Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

Wie kündigt man die Mitgliedschaft?

Mitglieder können ihre Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand kündigen. Die Fristen und Formalitäten regelt die Vereinssatzung. Sie werden bei Beitritt mitgeteilt.

Cannabis Social Club oder Apotheke: Was ist der Unterschied?

Die Apotheke gibt medizinisches Cannabis ausschließlich auf ärztliche Verschreibung ab. Dieser Weg folgt dem Medizinal-Cannabisgesetz und ist für eine ärztliche Behandlung gedacht. Ein Cannabis Social Club gibt Cannabis ohne Rezept an seine erwachsenen Mitglieder weiter, innerhalb der Alters- und Mengengrenzen des KCanG.

Für Erwachsene, die ohne medizinischen Grund legal Cannabis beziehen möchten, ist der Cannabis Social Club der dafür vorgesehene Weg. Welche legalen Wege es insgesamt gibt, vergleicht der Beitrag Cannabis legal bekommen in Osnabrück.

Bei Cannabis aus einem lizenzierten Cannabis Social Club gelten diese Punkte:

  • Kontrolle: Hygienestandards und Dokumentation sind gesetzlich vorgeschrieben.
  • Sicherheit: kein Kontakt zu illegalen Strukturen.
  • Transparenz: Mengen, Herkunft und Kosten sind nachvollziehbar.
  • Prävention: Zugang zu Aufklärung und Unterstützung.

Weil der gesamte Weg vom Anbau bis zur Weitergabe dokumentiert wird, wissen Mitglieder, woher ihr Cannabis stammt.

CSC GREENOS e.V. in Osnabrück

Der CSC GREENOS e.V. ist ein lizenzierter Cannabis Social Club mit Sitz in Osnabrück, eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück (VR 202708) und beaufsichtigt von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Alle nachprüfbaren Angaben stehen auf unserer Seite Lizenz & Aufsicht. Antworten auf weitere Fragen, von den Voraussetzungen bis zur Kündigung, findest du im FAQ.

Mitglied werden kann jede Person ab 21 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, auch aus dem Osnabrücker Umland. Den Antrag stellst du über die Seite Mitglied werden. Bei Fragen erreichst du uns über die Kontaktseite.

Häufige Fragen zum Cannabis Social Club

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club ist ein eingetragener, nicht gewinnorientierter Verein, der Cannabis gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an seine eigenen Mitglieder weitergibt. Rechtliche Grundlage ist eine Erlaubnis nach § 11 KCanG, das Gesetz spricht von einer Anbauvereinigung. Der Club handelt allein im Interesse seiner Mitglieder und nicht als Handelsbetrieb.

Ja. Seit dem 1. Juli 2024 sind Cannabis Social Clubs nach dem Konsumcannabisgesetz erlaubt, sofern sie eine behördliche Erlaubnis haben und die Vorgaben zu Alter, Mengen, Dokumentation und Werbeverbot einhalten. Der GREENOS e.V. ist lizenziert und wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beaufsichtigt.

Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?

Das KCanG begrenzt die Mitgliederzahl auf höchstens 500 Personen je Club. Diese Obergrenze hält den Verein überschaubar und sichert die Kontrolle über Anbau und Abgabe. Ist ein Club voll, kann er vorübergehend keine neuen Mitglieder aufnehmen.

Was kostet die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club?

In der Regel fallen ein Vereinsbeitrag und je nach Club eine einmalige Aufnahmegebühr an. Beim GREENOS e.V. sind das eine Aufnahmegebühr von 10 Euro und ein Jahresbeitrag von 20 Euro. Für das bezogene Cannabis kommt ein Preis hinzu, der ausschließlich die tatsächlichen Kosten deckt.

Bekommt man im Cannabis Social Club kostenlos Cannabis?

Nein. Die Weitergabe erfolgt gegen einen kostendeckenden Beitrag, eine reine Gratisabgabe sieht das Gesetz nicht vor. Der Preis deckt nur die tatsächlichen Anbau- und Betriebskosten, eine Gewinnmarge gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Cannabis Social Club und Apotheke?

Die Apotheke gibt medizinisches Cannabis ausschließlich auf ärztliche Verschreibung nach dem Medizinal-Cannabisgesetz ab. Ein Cannabis Social Club gibt Cannabis ohne Rezept an seine erwachsenen Mitglieder weiter, innerhalb der Alters- und Mengengrenzen des KCanG und gegen einen kostendeckenden Beitrag.

Darf man in mehreren Cannabis Social Clubs Mitglied sein?

Nein. Das KCanG erlaubt die Mitgliedschaft in nur einem Cannabis Social Club gleichzeitig. Diese Vorgabe wird bei der Aufnahme geprüft.

Ab welchem Alter darf man einem Cannabis Social Club beitreten?

Das Gesetz verlangt Volljährigkeit, also mindestens 18 Jahre. Der GREENOS e.V. nimmt bewusst ausschließlich Personen ab 21 Jahren auf, um dem Jugendschutzgedanken des Gesetzes stärker Rechnung zu tragen.

Kann man in einem Cannabis Social Club Cannabis konsumieren?

Nein. Ein Cannabis Social Club ist kein Coffeeshop. Auf dem Vereinsgelände und in dessen Sichtweite ist der Konsum nach § 5 KCanG verboten, der Club dient allein dem gemeinschaftlichen Anbau und der Weitergabe an Mitglieder.

Wird die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club irgendwo registriert?

Nein, ein zentrales Cannabis-Register gibt es nicht. Arbeitgeber, Krankenkasse, Führerscheinstelle oder Polizei erhalten keine Mitteilung über eine Mitgliedschaft. Die jährliche Meldung an die Aufsichtsbehörde nach § 26 Absatz 2 KCanG erfolgt ohne Namen.

Wie findet man einen Cannabis Social Club in der Nähe?

Ob ein Club eine Erlaubnis nach § 11 KCanG besitzt, lässt sich bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes nachvollziehen, in Niedersachsen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Eingetragene Vereine sind zudem über das Vereinsregister auffindbar. In Osnabrück ist der CSC GREENOS e.V. in der Ackerstraße 67 ein lizenzierter Cannabis Social Club.