Seit dem 1. Juli 2024 ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis in Deutschland durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt. Cannabis Social Clubs – kurz CSC – sind seitdem eine legale und transparente Alternative zum Schwarzmarkt.

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club ist ein eingetragener, nicht-kommerzieller Verein, der seinen Mitgliedern den Bezug von gemeinschaftlich angebautem Cannabis ermöglicht. Grundlage ist § 11 KCanG. Der Verein handelt ausschließlich im Interesse seiner Mitglieder und nicht gewinnorientiert.

Wichtig: Die Abgabe erfolgt nicht kostenlos, sondern entgeltlich. Mitglieder zahlen neben dem Vereinsbeitrag einen tagesaktuellen Preis pro Gramm.

Dieser Preis richtet sich nach Sorte und abgenommener Menge und deckt ausschließlich die tatsächlichen Anbau- und Betriebskosten. Es gibt keine Gewinnmarge, aber auch keine kostenlose Abgabe – das unterscheidet den CSC klar von einer Spende oder einem geschenkten Produkt.

Der Preis wird regelmäßig angepasst und ist für alle Mitglieder transparent einsehbar. Das unterscheidet einen CSC grundlegend vom Schwarzmarkt, wo Preise intransparent und Qualität unkontrolliert sind.

Was regelt das KCanG?

Das Konsumcannabisgesetz legt unter anderem fest:

  • Mindestalter: Das Gesetz verlangt Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre). Der GREENOS e.V. geht darüber hinaus und nimmt ausschließlich Mitglieder ab 21 Jahren auf
  • Mitgliedschaft: Gleichzeitige Mitgliedschaft in nur einem Anbauverein erlaubt
  • Mengenbegrenzungen: Maximal 25 Gramm pro Tag, 50 Gramm pro Monat – alle Details in unserem Beitrag zu den Höchstabgabemengen nach § 19 KCanG
  • Wohnsitz: Mitglieder müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben
  • Keine Werbung: CSCs dürfen keine öffentliche Werbung betreiben
  • Kein Konsum am Vereinssitz: Der Konsum im Verein und in dessen Nähe ist verboten – mehr dazu im Beitrag zu den Konsumverbotszonen nach § 5 KCanG
  • Prävention: Vereine sind zu Aufklärung und Präventionsmaßnahmen verpflichtet
  • Vergütung statt Gratisabgabe: Cannabis wird nur gegen Kostenbeteiligung weitergegeben, nicht kostenlos

Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?

Das KCanG begrenzt die Mitgliederzahl eines Anbauvereins auf maximal 500 Personen. Diese Obergrenze soll sicherstellen, dass der Verein überschaubar bleibt und die Kontrolle über Anbau und Abgabe gewährleistet ist.

Wie wird man Mitglied?

Der Beitritt in einen Cannabis Social Club folgt einem klar geregelten Prozess:

  1. Voraussetzungen prüfen: Alter, Wohnsitz, keine Doppelmitgliedschaft
  2. Antrag stellen: Schriftliche Bewerbung beim Verein
  3. Identitätsprüfung: Nachweis von Alter und Wohnsitz
  4. Aufnahmebestätigung: Entscheidung durch den Vorstand
  5. Aktivierung: Nach Eingang der Mitgliedsbeiträge

Im CSC GREENOS e.V. beträgt die Aufnahmegebühr einmalig 10 €, der Jahresbeitrag 20 €. Hinzu kommt der tagesaktuelle, entgeltliche Gramm-Preis je nach Sorte und Menge, der die realen Anbaukosten widerspiegelt.

Wie kündigt man die Mitgliedschaft?

Mitglieder können ihre Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand kündigen. Die genauen Fristen und Formalitäten regelt die Vereinssatzung; sie werden Mitgliedern bei Beitritt mitgeteilt.

Cannabis Social Club oder Apotheke – was ist der Unterschied?

Cannabis aus der Apotheke ist medizinisches Cannabis auf ärztliche Verschreibung und unterliegt dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Ein Cannabis Social Club dagegen gibt Genusscannabis ausschließlich an eingetragene, volljährige Mitglieder ab – ohne Rezept, aber mit den Mengen- und Altersgrenzen des KCanG und gegen den beschriebenen Kostenbeitrag statt einer Apothekenmarge.

Was sind die Vorteile gegenüber dem Schwarzmarkt?

Cannabis aus einem lizenzierten Anbauverein bietet klare Vorteile:

  • Qualitätskontrolle: Hygienestandards und Dokumentation sind gesetzlich vorgeschrieben
  • Sicherheit: Kein Kontakt zu illegalen Strukturen
  • Transparenz: Sorten, Wirkstoffgehalte, Mengen und Preise sind nachvollziehbar
  • Prävention: Zugang zu Aufklärung und Unterstützung

CSC GREENOS e.V. in Osnabrück

Der CSC GREENOS e.V. ist ein lizenzierter Cannabis Social Club mit Sitz in Osnabrück – eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück (VR 202708), beaufsichtigt von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Alle unabhängig nachprüfbaren Angaben stehen auf unserer Seite Lizenz & Aufsicht. Antworten auf die häufigsten Fragen – von den Voraussetzungen bis zur Kündigung – findest du im FAQ. Wir legen Wert auf Transparenz, gegenseitigen Respekt und verantwortungsvollen Umgang. Unser Vereinsbetrieb richtet sich vollständig nach den Vorgaben des KCanG.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und Interesse an einer Mitgliedschaft im Osnabrücker Anbauverein hat, kann über unsere Antragsseite einen Antrag stellen. Bei Fragen erreicht ihr uns über unsere Kontaktseite.