Ein wichtiger Meilenstein für unseren Verein: Die erste Ernte im lizenzierten gemeinschaftlichen Anbau ist abgeschlossen. Die Blüten befinden sich seit einigen Tagen in der kontrollierten Trocknung. Läuft alles nach Plan, können wir die erste Abgabe an unsere Mitglieder Mitte August starten.
Warum die Trocknung so entscheidend ist
Nach der Ernte ist Cannabis noch nicht abgabefertig. Die Trocknung ist einer der wichtigsten Schritte im gesamten Prozess – und einer, bei dem Sorgfalt über Qualität und Sicherheit entscheidet:
- Temperatur und Luftfeuchtigkeit werden im Trocknungsraum kontinuierlich überwacht. Zu schnelles Trocknen mindert die Qualität, zu langsames Trocknen erhöht das Risiko von Schimmelbildung.
- Luftzirkulation sorgt dafür, dass alle Blüten gleichmäßig trocknen.
- Erst wenn die Restfeuchte im Zielbereich liegt, folgt die Nachreifephase, in der sich das Aroma stabilisiert.
Diese Schritte lassen sich nicht beschleunigen, ohne Kompromisse bei Qualität oder Sicherheit einzugehen. Deshalb gilt für uns: Sorgfalt vor Geschwindigkeit.
Qualitätsprüfung vor der Freigabe
Bevor auch nur ein Gramm an Mitglieder abgegeben wird, durchläuft jede Charge eine Prüfung. Der gesamte Prozess – vom Anbau über die Ernte bis zur Abgabe – wird gemäß den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) dokumentiert und von der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, beaufsichtigt. Mehr dazu auf unserer Seite Lizenz & Aufsicht.
Zeitplan: Erste Abgabe Mitte August geplant
Nach aktuellem Stand planen wir die erste Abgabe an Mitglieder für Mitte August. Dieser Termin steht unter dem Vorbehalt, dass Trocknung, Nachreife und Qualitätsprüfung planmäßig abgeschlossen werden – die Qualität entscheidet, nicht der Kalender.
Alle Mitglieder werden rechtzeitig direkt über den genauen Ablauf informiert: Termine, Abgabezeiten und was zur Abholung mitzubringen ist.
Was Mitglieder jetzt wissen sollten
- Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Vereinsmitglieder – eine Abgabe an Dritte ist gesetzlich ausgeschlossen.
- Zur Abholung ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich.
- Es gelten die gesetzlichen Mengengrenzen des KCanG: maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.
- Die Abgabe erfolgt entgeltlich zu kostendeckenden Preisen – der Verein arbeitet nicht gewinnorientiert.
Wer noch kein Mitglied ist und die Voraussetzungen erfüllt, findet alle Informationen zu Aufnahme, Kosten und Ablauf unter Mitglied werden.
Wir halten euch hier und über unsere Kanäle auf dem Laufenden.