Wie viel Cannabis darf ein Mitglied einer Anbauvereinigung eigentlich beziehen? Das regelt § 19 KCanG mit klaren Obergrenzen. In diesem Beitrag erklären wir die gesetzlichen Höchstabgabemengen – und was davon für Mitglieder des GREENOS e.V. praktisch relevant ist.

Die Grundregel: 25 Gramm pro Tag, 50 Gramm pro Monat

Für erwachsene Mitglieder ab 21 Jahren gilt: Eine Anbauvereinigung darf maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat an ein Mitglied abgeben.

Die Grenzen sind nicht willkürlich gewählt. Die Tagesgrenze entspricht der Menge, die Erwachsene in der Öffentlichkeit besitzen dürfen. Die Monatsgrenze orientiert sich am zulässigen privaten Besitz. Wie ein Mitglied die Monatsmenge aufteilt – einmal 50 Gramm in zwei Abholungen oder mehrere kleinere Bezüge – bleibt ihm überlassen, solange keine der beiden Grenzen überschritten wird.

Sonderregel für 18- bis 21-Jährige – bei uns nicht relevant

Das Gesetz sieht für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren strengere Regeln vor: maximal 30 Gramm pro Monat und nur Cannabis mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent.

Für den GREENOS e.V. ist diese Regelung praktisch ohne Bedeutung: Wir nehmen ausschließlich Mitglieder ab 21 Jahren auf. Diese Entscheidung haben wir bewusst getroffen – sie vereinfacht nicht nur den Betrieb, sondern trägt auch dem Jugendschutzgedanken des Gesetzes Rechnung.

Auch geregelt: Samen und Stecklinge

Neben Blüten dürfen Anbauvereinigungen auch Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau weitergeben: bis zu sieben Samen oder bis zu fünf Stecklinge pro Monat und Mitglied. Der private Eigenanbau (bis zu drei Pflanzen pro erwachsener Person) ist unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft erlaubt.

Dokumentation: Jede Abgabe wird erfasst

Anbauvereinigungen sind verpflichtet, jede Abgabe zu dokumentieren – mit Datum, Menge und THC-Gehalt. So wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden. Beim GREENOS e.V. wird jede Abgabe digital erfasst und gegen die Tages- und Monatsgrenzen geprüft, bevor sie erfolgt. Die gesamte Dokumentation unterliegt der Aufsicht der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – mehr dazu unter Lizenz & Aufsicht.

So läuft die Abgabe praktisch ab

Für die Abgabe selbst macht das Gesetz ebenfalls Vorgaben:

  • Persönliche Abholung am Vereinssitz – ein Versand ist gesetzlich nicht zulässig
  • Neutrale, kindergesicherte Verpackung ohne werbliche Gestaltung
  • Pflichtangaben wie Sorte, THC- und CBD-Gehalt, Erntedatum und Warnhinweise auf dem Beipackzettel

Was bedeutet das für GREENOS-Mitglieder?

Kurz zusammengefasst: Mitglieder ab 21 Jahren können bis zu 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beziehen, dokumentiert und im gesetzlichen Rahmen. Wer die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt, findet dort alle Informationen zu Aufnahme, Kosten und Ablauf.