Wie viel Cannabis darf ein Mitglied einer Anbauvereinigung eigentlich beziehen? Das regelt § 19 KCanG mit klaren Obergrenzen. In diesem Beitrag erklären wir die gesetzlichen Höchstabgabemengen – und was davon für Mitglieder des GREENOS e.V. praktisch relevant ist.
Die Grundregel: 25 Gramm pro Tag, 50 Gramm pro Monat
Für erwachsene Mitglieder ab 21 Jahren gilt: Eine Anbauvereinigung darf maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat an ein Mitglied abgeben.
Die Grenzen sind nicht willkürlich gewählt. Die Tagesgrenze entspricht der Menge, die Erwachsene in der Öffentlichkeit besitzen dürfen. Die Monatsgrenze orientiert sich am zulässigen privaten Besitz. Wie ein Mitglied die Monatsmenge aufteilt – einmal 50 Gramm in zwei Abholungen oder mehrere kleinere Bezüge – bleibt ihm überlassen, solange keine der beiden Grenzen überschritten wird.
Sonderregel für 18- bis 21-Jährige – bei uns nicht relevant
Das Gesetz sieht für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren strengere Regeln vor: maximal 30 Gramm pro Monat und nur Cannabis mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent.
Für den GREENOS e.V. ist diese Regelung praktisch ohne Bedeutung: Wir nehmen ausschließlich Mitglieder ab 21 Jahren auf. Diese Entscheidung haben wir bewusst getroffen – sie vereinfacht nicht nur den Betrieb, sondern trägt auch dem Jugendschutzgedanken des Gesetzes Rechnung.
Öffentlicher und privater Besitz: die 25 und 50 Gramm richtig einordnen
Rund um die Zahlen 25 und 50 entsteht häufig eine Verwechslung, weil dieselben Werte an zwei ganz unterschiedlichen Stellen im Gesetz auftauchen. Es lohnt sich, beide sauber auseinanderzuhalten.
Zum einen gibt es die Abgabegrenzen nach § 19 KCanG: Sie legen fest, wie viel eine Anbauvereinigung an ein Mitglied weitergeben darf, nämlich 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.
Zum anderen gibt es die allgemeinen Besitzgrenzen nach § 3 KCanG, die für alle Erwachsenen gelten – unabhängig von einer Mitgliedschaft. Erlaubt ist danach der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm am eigenen Wohnsitz. Die 25 Gramm sind also die Grenze für unterwegs, die 50 Gramm die Grenze für zu Hause.
Beide Regelwerke greifen ineinander: Wer als Mitglied die zulässige Tagesmenge von 25 Gramm bezieht, bewegt sich damit zugleich im Rahmen dessen, was er in der Öffentlichkeit mit sich führen darf. Wer die Monatsmenge ausschöpft, bleibt mit 50 Gramm innerhalb der Grenze für den privaten Besitz zu Hause. Diese Abstimmung ist kein Zufall, sondern vom Gesetzgeber so angelegt.
Auch geregelt: Samen und Stecklinge
Neben Blüten dürfen Anbauvereinigungen auch Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau weitergeben: bis zu sieben Samen oder bis zu fünf Stecklinge pro Monat und Mitglied. Der private Eigenanbau (bis zu drei Pflanzen pro erwachsener Person) ist unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft erlaubt.
Dokumentation: Jede Abgabe wird erfasst
Anbauvereinigungen sind verpflichtet, jede Abgabe zu dokumentieren – mit Datum, Menge und THC-Gehalt. So wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden. Beim GREENOS e.V. wird jede Abgabe digital erfasst und gegen die Tages- und Monatsgrenzen geprüft, bevor sie erfolgt. Die gesamte Dokumentation unterliegt der Aufsicht der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – mehr dazu unter Lizenz & Aufsicht.
So läuft die Abgabe praktisch ab
Für die Abgabe selbst macht das Gesetz ebenfalls Vorgaben:
- Persönliche Abholung am Vereinssitz – ein Versand ist gesetzlich nicht zulässig
- Neutrale, kindergesicherte Verpackung ohne werbliche Gestaltung
- Pflichtangaben wie Sorte, THC- und CBD-Gehalt, Erntedatum und Warnhinweise auf dem Beipackzettel
Was bedeutet das für GREENOS-Mitglieder?
Kurz zusammengefasst: Mitglieder ab 21 Jahren können bis zu 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beziehen, dokumentiert und im gesetzlichen Rahmen. Wer die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt, findet dort alle Informationen zu Aufnahme, Kosten und Ablauf.
Häufige Fragen zu den Abgabemengen
Wie viel Cannabis darf ein Mitglied pro Tag beziehen?
Nach § 19 KCanG dürfen Anbauvereinigungen höchstens 25 Gramm pro Tag an ein Mitglied abgeben. Die Abgabe wird dokumentiert und erfolgt ausschließlich an Mitglieder des eigenen Vereins. Beim GREENOS e.V. wird jede Bestellung vor der Ausgabe gegen diese Grenze geprüft.
Wie viel Cannabis darf ein Mitglied pro Monat beziehen?
Die Monatsgrenze liegt bei höchstens 50 Gramm je Mitglied. Wie diese Menge auf einzelne Abholungen verteilt wird, bleibt dem Mitglied überlassen, solange weder die Tages- noch die Monatsgrenze überschritten wird. Auch die Monatsmenge wird laufend dokumentiert.
Welche Mengen gelten für Mitglieder unter 21 Jahren?
Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren sieht das Gesetz höchstens 30 Gramm pro Monat und einen THC-Gehalt von maximal 10 Prozent vor. Beim GREENOS e.V. spielt diese Sonderregel keine Rolle, weil ausschließlich Personen ab 21 Jahren aufgenommen werden.
Wie viel Cannabis darf man in Deutschland besitzen?
Nach § 3 KCanG dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm am eigenen Wohnsitz besitzen. Die 25 Gramm sind die Grenze für unterwegs, die 50 Gramm die Grenze für zu Hause. Diese Besitzgrenzen gelten unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.
Wie viele Pflanzen darf man privat anbauen?
Erlaubt ist der private Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig pro erwachsener Person. Dieser Eigenanbau ist unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung möglich. Die Pflanzen und die Ernte sind vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Gibt eine Anbauvereinigung Samen oder Stecklinge ab?
Ja. Anbauvereinigungen dürfen pro Monat und Mitglied bis zu sieben Samen oder bis zu fünf Stecklinge für den privaten Eigenanbau weitergeben. Das ermöglicht es Mitgliedern, den erlaubten Eigenanbau zu Hause zu starten.
Darf Cannabis aus einem Anbauverein versendet werden?
Nein. Das Gesetz schreibt die persönliche Abholung am Vereinssitz vor, ein Versand ist ausgeschlossen. Zur Abholung ist außerdem ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich, weil bei jeder Weitergabe Identität und Alter geprüft werden.
Was passiert, wenn die Monatsmenge ausgeschöpft ist?
Ist die Grenze von 50 Gramm im laufenden Monat erreicht, ist bis zum Beginn des nächsten Monats keine weitere Abgabe an dieses Mitglied möglich. Das System prüft jede Bestellung gegen die bereits bezogene Menge, sodass die gesetzliche Obergrenze eingehalten wird.