Seit der Teillegalisierung stellen sich viele Menschen in Osnabrück dieselben Fragen: Was ist erlaubt, was nicht und wo verlaufen die Grenzen im Alltag? Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und zeigt, welche Wege das Gesetz für Erwachsene vorsieht. Er ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber einen sachlichen Überblick mit Bezug auf die maßgeblichen Paragraphen.
Rechtlicher Rahmen seit dem 1. April 2024
Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist der Umgang mit Cannabis für Erwachsene seit dem 1. April 2024 in weiten Teilen neu geregelt. Erlaubt sind seither, innerhalb bestimmter Grenzen, der Besitz, der Konsum und der private Eigenanbau. Der gemeinschaftliche Anbau in Anbauvereinigungen ist seit dem 1. Juli 2024 möglich.
Wichtig ist, was das Gesetz nicht bedeutet: Cannabis ist kein frei verkäufliches Produkt geworden. Es gibt keinen legalen Verkauf in Geschäften, keine Coffeeshops und keinen Straßenverkauf. Der Handel bleibt verboten. Für Kinder und Jugendliche gilt der Umgang unverändert als tabu. Legalisiert wurde also ein eng umgrenzter Rahmen für Erwachsene, nicht der Markt insgesamt.
Besitz und Mengen
Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Besitz unterwegs und dem Besitz zu Hause. Nach § 3 KCanG dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm am eigenen Wohnsitz besitzen.
Diese Werte tauchen an anderer Stelle erneut auf: Eine Anbauvereinigung darf an ein Mitglied höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgeben. Beide Regelungen sind aufeinander abgestimmt. Wer die Zahlen sauber trennt, vermeidet die häufigste Verwechslung. Ausführlich erklären wir das im Beitrag zu den Höchstabgabemengen nach § 19 KCanG.
Wo der Konsum in Osnabrück untersagt ist
Cannabis ist für Erwachsene legal, aber nicht überall. § 5 KCanG benennt Zonen, in denen der öffentliche Konsum verboten bleibt: Schulen, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugängliche Sportstätten, jeweils auch in deren Sichtweite. Als Sichtweite gilt ein Bereich von bis zu 100 Metern ab dem Eingangsbereich. Hinzu kommen Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Für Osnabrück heißt das konkret: In der Innenstadt, etwa in der Großen Straße, ist der Konsum tagsüber untersagt. Durch die Dichte an Schulen, Kitas und Sportstätten überlappen sich die 100-Meter-Zonen in weiten Teilen der Altstadt. Unabhängig vom Ort gilt außerdem immer, dass in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren nicht konsumiert werden darf. Die Einzelheiten und die Bußgelder in Niedersachsen behandeln wir im Beitrag zu den Konsumverbotszonen nach § 5 KCanG.
Welche legalen Wege das Gesetz kennt
Das KCanG sieht für Erwachsene mehrere getrennte Wege vor, die sich nicht gegenseitig ausschließen:
Privater Eigenanbau. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig pro erwachsener Person am eigenen Wohnsitz. Ernte und Pflanzen sind vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Anbauvereinigung. In einem eingetragenen, nicht gewinnorientierten Verein nach § 11 KCanG bauen Mitglieder gemeinschaftlich an und beziehen das Ergebnis innerhalb der gesetzlichen Mengen. Die Weitergabe erfolgt entgeltlich zur Kostendeckung, nicht als Verkauf mit Gewinn. Grundlagen dazu im Beitrag Was ist ein Cannabis Social Club?.
Medizinisches Cannabis über die Apotheke. Wer aus gesundheitlichen Gründen behandelt wird, erhält Cannabis auf ärztliche Verschreibung über eine Apotheke. Dieser Weg richtet sich nach dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) und ist vom KCanG zu unterscheiden.
Was eine Erlaubnis nach § 11 KCanG bedeutet und wie man sie überprüft
Eine Anbauvereinigung darf nur mit behördlicher Erlaubnis tätig werden. Diese Erlaubnis nach § 11 KCanG wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt und ist an Auflagen gebunden: begrenzte Mitgliederzahl, Dokumentation jeder Abgabe, Alters- und Mengenkontrolle, Präventionsauflagen und ein Werbeverbot.
Ob ein Verein tatsächlich über eine Erlaubnis verfügt, lässt sich nachvollziehen. In Niedersachsen ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Aufsichtsbehörde für Anbauvereinigungen. Zusätzlich sind eingetragene Vereine über das Vereinsregister auffindbar. Wer sich orientieren möchte, sollte darauf achten, dass ein Verein eine gültige Erlaubnis nachweisen kann und behördlich beaufsichtigt wird. Ein lizenzierter Anbauverein in Osnabrück ist der CSC GREENOS e.V.; die nachprüfbaren Angaben dazu stehen auf der Seite Lizenz & Aufsicht. Seit dem 10. August 2026 gibt der Verein Cannabis aus eigenem Anbau an seine Mitglieder ab. Wie Bestellung, Abholung und Identitätsprüfung ablaufen, steht im Beitrag zur ersten Abgabe in Osnabrück.
Osnabrück und das Umland
Die Regeln des KCanG gelten bundesweit, also in der Stadt Osnabrück ebenso wie im Landkreis und in den umliegenden Kommunen. Unterschiede ergeben sich vor allem in der örtlichen Praxis der Konsumverbote, weil die geschützten Einrichtungen und Fußgängerzonen von Ort zu Ort verschieden verteilt sind. In einer dicht bebauten Innenstadt bleiben weniger konsumfreie Flächen als in Randlagen oder im ländlichen Umland.
Für die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung spielt der Wohnort innerhalb Deutschlands keine grundsätzliche Rolle, wohl aber die Erreichbarkeit, weil die Abholung persönlich am Vereinssitz erfolgt und ein Versand ausgeschlossen ist.
Häufige Fragen zu Cannabis in Osnabrück
Ist Cannabis in Osnabrück legal?
Für Erwachsene gelten in Osnabrück dieselben Regeln wie bundesweit: Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, Konsum und privater Eigenanbau innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt. Ein freier Verkauf, Coffeeshops oder Straßenhandel sind weiterhin verboten. Für Kinder und Jugendliche bleibt der Umgang untersagt.
Wie viel Cannabis darf man in Osnabrück besitzen?
Nach § 3 KCanG sind bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm am eigenen Wohnsitz erlaubt. Diese Grenzen gelten unabhängig davon, ob jemand Mitglied in einer Anbauvereinigung ist. Für den Bezug über einen Verein gelten zusätzlich die Abgabegrenzen von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.
Wo darf man in Osnabrück Cannabis konsumieren?
Erlaubt ist der Konsum für Erwachsene in der eigenen Wohnung und im öffentlichen Raum außerhalb der Verbotszonen. Nicht konsumiert werden darf in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kitas und Sportstätten, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren.
Wo ist der Konsum in Osnabrück verboten?
Verboten ist der öffentliche Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie jeweils in deren Sichtweite von bis zu 100 Metern. Auch in der Innenstadt-Fußgängerzone gilt tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr ein Verbot. Durch die Dichte geschützter Einrichtungen überlappen sich diese Zonen in weiten Teilen der Altstadt.
Darf man in Osnabrück Cannabis zu Hause anbauen?
Ja. Der private Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig pro erwachsener Person ist erlaubt und an keine Vereinsmitgliedschaft gebunden. Pflanzen und Ernte müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
Gibt es in Osnabrück einen Cannabis Social Club?
Ja, mit dem CSC GREENOS e.V. gibt es in Osnabrück einen nach § 11 KCanG lizenzierten Anbauverein, der von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beaufsichtigt wird. Ein Cannabis Social Club ist ein nicht gewinnorientierter Verein, der ausschließlich an seine eigenen, volljährigen Mitglieder abgibt. Die Abgabe an Mitglieder läuft seit dem 10. August 2026.
Wie erkennt man einen lizenzierten Anbauverein?
Ein lizenzierter Verein verfügt über eine Erlaubnis nach § 11 KCanG und wird von der zuständigen Landesbehörde beaufsichtigt, in Niedersachsen von der Landwirtschaftskammer. Eingetragene Vereine sind zudem über das Vereinsregister auffindbar. Seriöse Vereine legen ihre Erlaubnis und Aufsicht offen und werben nicht mit Sorten, Wirkung oder Preisen.
Bekommt man Cannabis in Osnabrück in der Apotheke?
Über die Apotheke ist ausschließlich medizinisches Cannabis auf ärztliche Verschreibung erhältlich. Dieser Weg richtet sich nach dem Medizinal-Cannabisgesetz und ist vom Genusscannabis nach dem KCanG zu unterscheiden. Ohne ärztliche Verschreibung gibt eine Apotheke kein Cannabis ab.
Darf man nach dem Cannabiskonsum in Osnabrück Auto fahren?
Im Straßenverkehr gilt seit dem 22. August 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, zusätzlich besteht bei Cannabiskonsum ein Alkoholverbot am Steuer. Weil THC nur langsam abgebaut wird, sollte zwischen Konsum und Fahrt ausreichend Zeit liegen. Bei Ausfallerscheinungen drohen Konsequenzen unabhängig vom gemessenen Wert.