Nach § 9 KCanG darf jede volljährige Person mit Wohnsitz in Deutschland bis zu drei lebende Cannabis-Pflanzen gleichzeitig anbauen, ausschließlich zum Eigenkonsum. Das gilt unabhängig davon, ob jemand Mitglied einer Anbauvereinigung ist. Was dabei zu beachten ist, erklären wir hier.
Wie viele Pflanzen darf ich privat anbauen?
Erlaubt sind bis zu drei lebende Cannabis-Pflanzen gleichzeitig, pro volljähriger Person. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Der Anbau muss ausschließlich dem eigenen Konsum dienen.
In einem Mehrpersonenhaushalt zählt die Zahl pro Person, nicht pro Wohnung. Jede Pflanze muss dabei eindeutig einer volljährigen Person zugeordnet werden können. Drei Mitbewohner dürfen also nicht einfach neun Pflanzen im gemeinsamen Wohnzimmer aufstellen und sich die Zuordnung offenlassen.
Nach der Rechtsprechung gilt ein eingepflanzter Steckling bereits als vollwertige Pflanze, sobald er in Erde oder Substrat zur aktiven Aufzucht steht. Wer also schon Stecklinge eingepflanzt hat, zählt diese bei der Höchstgrenze von drei Pflanzen mit.
Wie muss ich Pflanzen und Ernte sichern?
§ 10 KCanG verlangt, dass sowohl die Pflanzen als auch das bereits geerntete Cannabis vor dem Zugriff Dritter gesichert werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Als Dritte zählen dabei ausdrücklich auch Mitbewohner oder der eigene Ehepartner, wenn sie nicht selbst zum Anbau berechtigt sind oder keinen Zugriff auf die eigenen Pflanzen haben sollen.
Eine konkrete technische Vorgabe (etwa ein bestimmtes Schloss oder ein Mindestabstand) macht das Gesetz nicht. Entscheidend ist, dass der Zugriff durch angemessene Maßnahmen tatsächlich erschwert wird, zum Beispiel durch einen abschließbaren Raum oder Schrank.
Was darf mit der Ernte passieren?
Die Ernte darf ausschließlich für den eigenen Konsum verwendet werden. Eine Weitergabe an andere Personen ist untersagt, und zwar auch dann, wenn dafür kein Geld verlangt wird. Das gilt für Familienmitglieder ebenso wie für Freunde.
Wer die Ernte transportiert oder außer Haus mitführt, unterliegt den allgemeinen Besitzgrenzen des KCanG. Details dazu, welche Mengen unterwegs zulässig sind, haben wir im Beitrag zu den Höchstabgabemengen nach § 19 KCanG zusammengefasst. Auch für den Konsum der eigenen Ernte gelten die üblichen Verbotszonen, etwa in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen, siehe unseren Beitrag zu den Konsumverbotszonen nach § 5 KCanG.
Eigenanbau oder Anbauvereinigung: Wo liegt der Unterschied?
Der private Eigenanbau und die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung wie dem CSC GREENOS e.V. schließen sich nicht aus. Es handelt sich um zwei unabhängige, parallel zulässige Wege, an legales Cannabis zu kommen.
Beim Eigenanbau übernimmt die Person selbst Anbau, Pflege und Ernte, mit allem, was an Zeit, Platz und Wissen dazugehört. Bei einer Anbauvereinigung übernimmt das der Verein unter behördlicher Aufsicht, dokumentiert und qualitätsgeprüft. Mitglieder erhalten ihren Anteil gegen einen kostendeckenden Betrag, ohne selbst anzubauen. Wer beides möchte, kann Mitglied werden und zusätzlich privat bis zu drei eigene Pflanzen halten. Für Interessierte in Osnabrück und Umgebung sind das zwei von mehreren legalen Wegen, die wir auch in unserem Grundlagenbeitrag zu Cannabis in Osnabrück einordnen.
Wie komme ich legal an Samen oder Stecklinge?
Nach § 20 KCanG dürfen Anbauvereinigungen Vermehrungsmaterial, also Samen oder Stecklinge aus dem eigenen gemeinschaftlichen Anbau, nicht nur an ihre Mitglieder weitergeben, sondern auch an volljährige Nichtmitglieder mit Wohnsitz in Deutschland.
Dabei gelten feste Grenzen: höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Kalendermonat, beziehungsweise höchstens fünf Samen und Stecklinge zusammen. Die Weitergabe erfolgt nur bei persönlicher Anwesenheit beider Seiten und nach Prüfung des Alters anhand eines amtlichen Lichtbildausweises. Versand oder Lieferung von Stecklingen sind gesetzlich ausgeschlossen, das Material muss vor Ort abgeholt werden.
Ob eine Anbauvereinigung diesen Weg anbietet, entscheidet sie selbst und im Rahmen ihrer eigenen Kapazitäten.
Häufige Fragen zum privaten Eigenanbau
Darf ich mehr als drei Pflanzen anbauen, wenn ich mehrere Sorten möchte?
Nein. Die Grenze von drei Pflanzen gilt insgesamt pro Person, unabhängig davon, wie viele verschiedene Sorten darunter sind.
Zählen kleine Sämlinge schon als Pflanze?
Nach der bisherigen Rechtsprechung zählt ein Steckling ab dem Einpflanzen in Erde oder Substrat zur aktiven Aufzucht als vollwertige Pflanze und damit zur Höchstgrenze.
Darf ich als Mitglied von GREENOS trotzdem privat anbauen?
Ja. Mitgliedschaft und privater Eigenanbau schließen sich nicht aus und können parallel bestehen.
Muss ich meine Pflanzen behördlich anmelden?
Nein, für den privaten Eigenanbau im Rahmen der drei-Pflanzen-Grenze ist keine behördliche Anmeldung vorgesehen.
Darf ich die Ernte mit meinem Partner oder meiner Partnerin teilen?
Nein. Die Weitergabe an andere Personen ist untersagt, auch unentgeltlich und auch innerhalb der Familie oder Partnerschaft.
Wo darf ich meine selbst angebauten Pflanzen aufstellen?
Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Ort vor, verlangt aber wirksame Sicherung vor dem Zugriff Dritter, insbesondere Kindern und Jugendlichen.
Kann ich Samen oder Stecklinge einfach online bestellen?
Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind gesetzlich verboten. Vermehrungsmaterial von einer Anbauvereinigung muss persönlich und vor Ort abgeholt werden.
Wie viele Samen oder Stecklinge darf ich pro Monat von einer Anbauvereinigung bekommen?
Höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge, beziehungsweise höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge zusammen, pro Kalendermonat.
Wer sich für eine Mitgliedschaft beim CSC GREENOS e.V. interessiert, findet die weiteren Schritte unter Mitglied werden.
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